Sozialwart
Der Sozialwart ist u.a. zuständig für die Vorgangsbearbeitung bei
Körper- oder Sachschäden und führt den Schriftverkehr mit den
zuständigen Stellen.
Die ARAG ist nach wie vor die Versicherungsgesellschaft, bei der alle
Sport treibenden Vereinsmitglieder versichert sind (siehe nächste Seite).
Verletzungen, die ärztlich behandelt werden, sind an den Sozialwart zu
melden, um etwaige Folgeschäden abzudecken.
Die zu Sportereignissen des Vereins eingesetzten Pkw sind ebenfalls
versichert. Hier ist bitte darauf zu achten, dass möglichst
Fahrgemeinschaften gebildet und unnötige Einzelfahrten vermieden
werden.
Sozialwart des TSV Warzen:
Tobias Braunert
Am Knick 5
31061 Alfeld OT Warzen
Handy 0175 / 57 36 727
ARAG Sportversicherung
ARAG-Sport 24 – Die ARAG Sportversicherung im Internet
Hier finden Sie alles zum Thema Schadenanzeigen, Anträge, Merkblätter und
Versicherungsinfos und das rund um die Uhr.
Zusätzlich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den
Sportversicherungsverträgen; insbesondere über den Link zur ARAG-Sport24 und
dort und der Rubrik »Fragen und Antworten«. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre
Frage finden, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Versicherungsbüro Sporthilfe
Niedersachsen.
Die ARAG Sportversicherung ist online unter ARAG-Sport24 zu erreichen.
Meldung von Sportunfällen
Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so
schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung über den Sozialwart des
Vereins. Sport-Schadenmeldungen für Unfallschäden (und für Haftpflichtschäden)
finden Sie hier auf unserer Homepage zum Herunterladen. Der
Sportversicherungsvertrag im genauen Wortlaut befindet sich ebenfalls darunter. Die
ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung
muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit
der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die
Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der
untere Abschnitt der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. In dem
Abschnitt sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen
zusammengefasst.
Eine Eintragung im Spielbericht ist keine Unfallmeldung!
Warten Sie bitte nach einem Unfall nicht erst ab, welche Folgen sich hieraus
ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die
Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass
nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen
auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine
Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach
dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je
1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen.
Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, dass es grob fahrlässig ist, wenn 12
– 15 Monate nach dem Unfall noch keine Unfallmeldung abgegeben wurde und dass
dies zum Verfall eventueller Invaliditätsansprüche führt.
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